Berufsprüfung

Mit der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer wird unsere Arbeitsmarktfähigkeit gestärkt, indem der Beruf der Lokomotivführerin resp. des Lokomotivführers mit einem eidgenössischen Fachausweis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannt und damit im Bildungssystem integriert wird (zusätzlich zur BAV-Zulassung).

Gegenstand der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer sind die typischen beruflichen Handlungskompetenzen. Die Berufserfahrung und die Reflexionsfähigkeit stehen im Zentrum. Erfahrungswissen und implizites Wissen sollen sichtbar und somit messbar gemacht werden.

Die durch das Prüfungsmodell vorgegebenen Instrumente bilden die Grundlage für die Erstellung des Reflexionsberichts, den schriftlichen Teil der Prüfung. Der Reflexionsbericht wird selbstständig im Vorfeld der mündlichen Prüfung erarbeitet. Sämtliche erarbeiteten Dokumente (Werkschauen, Kompetenzraster und Dispositionscheck) werden als Beilagen zum Reflexionsbericht mit eingereicht und durch ein Expertenteam bewertet.

Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, an welchem zunächst die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Reflexionsbericht präsentiert werden. Anschliessend werden Fragen zum Reflexionsbericht beantwortet und das Erfahrungswissen auf neuartige Situationen übertragen.