Newsletter Mai

Am Sonntag, 21. April fuhr der 1702 um 4h24 in Sion Richtung Genf Flughafen los. An Bord war der Lokführer und eine Zugbegleiterin sowie einige Passgiere welche am Flughafen ihren Flug erreichen wollten. Das Personal war schon sehr erstaunt, dass es nicht mehr Zugbegleiter hatte, denn der Zug ist bekannt dafür, dass junge stark alkoholisierte Personen diesen Zug nach dem Ausgang nehmen.

In Martigny war für den Lokführer schon von weitem sichtbar, dass sich ca. 40 junge Personen auf dem Perron aufhielten und daneben standen einige Kantonspolizisten. Die Personen stiegen in den Zug ein. Darauf folgte eine Messerstecherei im Zug und bei Ankunft in St-Maurice standen wieder einige Kantonspolizisten auf dem Perron.

Die Zugbegleiterin rief während der Fahrt die Transportpolizei an, die ihr erwiderte, sie solle sich doch verstecken, denn sie hätten keine Zeit und Kapazität. Die Zugbegleiterin erwähnte noch, dass sie nicht die einzige Person in Gefahr sei, sondern auch die Passagiere, welche gerne an den Flughafen wollten.

Bei Ankunft in St-Maurice setzte sich eine schockierte Person auf dem Perronboden, welche die Szene der Messerstecherei miterlebt hatte. Die Polizisten rannten durch den Zug, um die Täter zu erwischen. Die Passagiere wussten nicht, ob sie ein- oder aussteigen sollten. Der Lokführer auf dem gegenüberliegendem Gleis, der den Regionalzug nach Lausanne führen sollte, wollte seine Türen aus Angst nicht öffnen. Zusammenfassend ein richtiges Chaos!

Der Zug fuhr schlussendlich nur bis Lausanne. Dort wurde er im Depot abgestellt und der Lokführer und die Zugbegleiterin begutachteten die Schäden: Zerstörtes Glas der Eintrittstüre, kaputte Bänke, leere Flaschen aller Art, Zigaretten etc.

Wie wichtig ist der SBB die Sicherheit des Personals und der Passagiere? Ist es wohl nicht günstiger genügend und gut bezahltes Personal einzustellen, um solche Situationen zu vermeiden? Oder ist es wichtiger die roten Minutenzeiger der Bahnhofsuhr in grüne auszuwechseln?

Hanny Weissmüller, Zentralpräsidentin LPV

Unterstützung in jedem Fall 

Oft sind uns die Pflichten besser bewusst als unsere Rechte. Sei dies im Bereich des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeiten draussen auf dem Zug oder bei der Zusammenarbeit mit den Vorgesetzen. Bei der Arbeitszeit sind wir mitverantwortlich und somit ist es sehr wichtig, dass wir uns gut auskennen und uns für eine korrekte Umsetzung einsetzen. Aber auch auf dem Zug müssen wir uns schützen und unsere Rechte einfordern. Wie kürzlich bei den starken Gerüchen auf dem Führerstand. Wenn wir uns nicht wohl fühlen und die Arbeit nicht in voller Sicherheit ausführen können, müssen wir dies melden und ein Zug muss unter Umständen stehen gelassen werden.

Bei Unsicherheiten sind wir da um euch zu begleiten, zu informieren und zu unterstützen. Dies auch bei Gesprächen und Abklärungen mit euren Vorgesetzen. Insbesondere auch in Situationen, bei welchen zum Schutz von Personen eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben wurde. Diese entzieht euch nicht das Recht, für Gespräche als Begleitung eine Vertrauensperson des SEV mit einzubeziehen.

Wir lassen euch nicht allein, denn - gemeinsam sind wir stark.

Esther Weber – Mitglied des Zentralvorstandes LPV

LPV Bls bi de Lüt 2024

Bei der diesjährigen Frühlingsaktion hat der Vorstand LPV BLS am 3. Mai 2024 in Bern im Personalzimmer auf der Parkterasse zu Kafi Gipfeli eingeladen. Dabei zeigte sich einmal mehr, wie wichtig die Präsenz Vorort ist. Das direkte Gespräch mit unserer Gewerkschaftssekeretärin Katrin Leuenberger, welche uns wie immer unterstützt hat, und mit dem Vorstand wurde rege genutzt. Die Mitglieder konnten so ihre Anliegen direkt anbringen. (Noch) Nichtmitgliedern konnte die Arbeit welche der LPV/SEV verrichtet so überzeugend erklärt werden, dass sich mehrere Kollegen für einen Beitritt entscheiden konnten.

Der nächste Werbetag findet im Herbst am 19. November ebenfalls wieder in Bern statt. - Vorstand LPV BLS

Der Zentralkassier gibt Einblick in sein Amt

In der Buchhaltung führt man verschiedene Konti – diese sind rein virtuell und existieren nicht, wie richtige Bankkonten. Zum Beispiel hätten wir da das Konto „Porto“. Sobald Portokosten anfallen, werden diese vom Bankkonto bezahlt und man bucht diese Ausgaben in der Buchhaltung noch auf „Porto“. Mit diesem Schema kann man genau seine Ein- und Ausgaben ausweisen.

Eine meiner grössten Aufgaben war, das Aufräumen der Konti in der Buchhaltung. Der Kontenplan wurde über viele Jahre über verschieden Buchhaltungssoftwares mitgeschleppt. Dies bedeutet, dass teilweise Konti vorhanden waren für uralte Werbeaktionen und ähnliches. Also wurden diese nicht mehr benötigten Konti entfernt, weitere umbenannt und teilweise neue geschaffen, sodass wir jetzt eine überholte und moderne Buchhaltung vorweisen können. Mit dem Budget für 2024 gab es teilweise schon Neuerungen, welche zur Abstimmung an der letzten DV kamen.

Ein weiteres Projekt war der Bankwechsel von PostFinance zu Cler. Wir hatten leider sehr viele Probleme mit der PostFinance, sodass ich vorschlug, einen Bankwechsel durchzuführen. Da wir über den SEV - und ihr alle übrigens auch - Vergünstigungen bei der Bank Cler haben, sind wir nun seit Februar 24 offiziell komplett dort. Da die Cler günstiger ist, sparen wir sogar etwas an Gebühren.

Ein letzter grosser Punkt war das aktuelle Budget und die kommenden. Hierzu habe ich die letzten Jahre genauer angeschaut und entsprechende Punkte im Zentralvorstand angesprochen, um Veränderungen durchzuführen. Zudem haben wir einige Posten gefunden, bei denen wir Einsparungen vornehmen konnten bzw. noch können.

Tobias Menzi – Zentralkassier LPV

SBB-Zweitausbildungen: wann müssen Kosten zurückbezahlt werden?

Bei der SBB ist die Rückerstattung der Ausbildungskosten in der Weisung K 152.1 «Aus- und Weiterbildung» konzernweit geregelt. Zweitausbildungen führen beispielsweise zu den Funktionen Zugverkehrsleiter:in, Fahrzeug-Diagnostiker:in, Kundenbegleiter:in, Lokführer:in (zum Beispiel B 100) oder Transportpolizist:in.

Der Weisungstext ist von HR Konzern dieses Frühjahr nach einer Intervention des SEV neu formuliert worden, wobei die bisherige Praxis damit beibehalten wird. Die SBB hat bisher in der Regel auf die Rückforderung von Ausbildungskosten verzichtet, wenn eine Zweitausbildung abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde – und tut dies auch weiterhin. Und wie bisher ist nach dem Abschluss einer Zweitausbildung eine vertraglich vereinbarte Treuefrist von maximal drei Jahren einzuhalten. Verlässt man die SBB vorher, muss man pro rata temporis Ausbildungskosten zurückerstatten.

Die besagte Intervention des SEV erfolgte letztes Jahr, nachdem er vereinzelt eine neue Praxis festgestellt hatte: Absolventen der Zugverkehrsleiter-Ausbildung bei Infrastruktur in der Westschweiz sowie einer Lokführer-Ausbildung beim Personenverkehr sollten grosse Geldbeträge zurückzahlen, nachdem sie die Abschlussprüfung nicht bestanden hatten. Der SEV konnte nach langwierigen Diskussionen erreichen, dass die SBB auf diese Forderungen verzichtete. Und dass HR Konzern eine divisionsübergreifend verbindliche Regelung formulierte.

Eine Ausnahme gibt es nur für die Berufsgruppe der Transportpolizist:innen: Hier fordert die SBB die Ausbildungskosten konsequent zurück, wenn die Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wird. Die SBB begründete diese Ausnahme damit, dass es bei dieser Berufsgruppe einen starken Markt gebe, sodass teilweise bereits während der Ausbildung zu anderen Polizeikorps gewechselt werde. Zudem würden andere Polizeikorps gleich verfahren. «Ansonsten aber ist dank unserer Intervention die Handhabung innerhalb des gesamten Konzerns SBB gleich geregelt, und zwar mit einer guten Regelung», hält SEV-Vizepräsident Patrick Kummer fest. - Markus Fischer