Newsletter April
«Du siehst ja gut aus!» Sagte ich zu einem älteren Lokführerkollegen, denn er sah wirklich blendend aus. «Es geht mir auch sehr gut. Vor allem seit ich Teilzeit arbeite!» antwortet er mir. «Schön, hast du ein neues Hobby oder gar Grosskinder, dass du dein Pensum nach über 35 Jahren reduziert hast?» fragte ich nach. «Nein, ich konnte einfach nicht mehr! 6 Tage am Stück zwischen 2 und 3 Uhr aufstehen oder ins Bett gehen und danach oftmals nur 2 Tage frei, hielt ich nicht mehr aus. Meine Gesundheit hat darunter gelitten und deswegen auch meine Familie. Das Schlimmste war, dass ich, als mir die Teilzeit bestätigt wurde, nicht wusste, ob ich mich schuldig oder glücklich fühlen sollte!» Und schon wieder ein Kollege, welcher aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitspensum reduziert, was als Konsequenz auch eine Reduktion der zukünftigen Altersrente nach sich zieht. Es ist unverständlich, dass wir, damit wir unsere Arbeit erledigen können, unser Pensum reduzieren müssen. Der Arbeitgeber ist für unsere Gesundheit verantwortlich und lässt solche Zustände zu. In der Privatwirtschaft wird seit einiger Zeit von 4-Tage-Wochen gesprochen und das Lokpersonal hat immer noch 6-Tage-Wochen mit der Begründung, dass es planerisch nicht anders gehe. Die Arbeitgeber wünschen sich weiterhin Flexibilität der Arbeitnehmer, welche wir seit Jahren erbringen. Wo bleibt da die Flexibilität des Arbeitgebers? Wo bleibt der innovative Ansatz, um Arbeitspläne zu bilden, welche sich mit der Gesundheit, Freizeit und Familie vereinen lassen? Neuerdings plädieren die Arbeitgeber mit noch höherer Flexibilität des Lokpersonals. Die Leistungen sollen kurzfristig in die Touren eingeplant werden. Dies sei ein Wunsch des Lokpersonals, vor allem der jüngeren Generation. Soweit ich erkennen konnte, wünschen sich die Jungen eher einen klaren Arbeitsplan mit fixem Beginn und Ende der Touren sowie eine Jahresrotation. Die Begründung dafür liegt darin, dass die nachfolgende Generation mehr Wert auf die Freizeit legt und die Arbeit ein Mittel zur Finanzierung der Freizeit ist. Werden die Arbeitgeber sich nicht bald anpassen, rollt wohl eine weit grössere Welle von Personalmangel auf sie zu als bis jetzt angenommen. |
Verteilung und Inbetriebnahme neues Diensthandy S23 – SBB Personenverkehr Das Lok- und Zugpersonal bei ZFR wurde mit einem neuen Diensthandy Samsung S23 ausgerüstet. Das neue Gerät wurde dabei per Post den MitarbeiterInnen zugestellt und für die Inbetriebnahme eine pauschale Zeitgutschrift von 30 Min. gewährt. Die PeKo ZFR hat sich dezidiert gegen einen Versand per Post ausgesprochen. Dies auch wegen dem fehlenden persönlichen Support bei der Inbetriebnahme. Zudem war ursprünglich keine Zeitgutschrift für das Abholen des Gerätes auf der nächstgelegenen Poststelle vorgesehen, wenn der Empfänger des Gerätes bei der Zustellung am Wohnort nicht anwesend war oder aus anderen Gründen (z.B. Schichtlage des Dienstes > Ruhezeit) ein persönlicher Empfang nicht möglich war. Nach Intervention der PeKo ZFR konnte, unter Vorweisung der Abholeinladung der Post (…!), eine weitere Zeitpauschale von 15 Min. beim Vorgesetzten eingefordert werden. Der LPV stützt dabei die Haltung und Vorgehensweise der PeKo ZFR. Ein Kollege der LPV Sektion Basel hat dieses Vorgehen einer vertieften Prüfung auf die Vereinbarkeit mit dem GAV SBB und der BAR Lokpersonal unterzogen. Dabei lag der Fokus insbesondere auf der Vereinbarkeit mit dem GAV Art.61, Abs.3 «Recht auf Nichterreichbarkeit». Der LPV hat daraufhin das Dossier dem Rechtsdienst des SEV zur Beurteilung vorgelegt. Der Rechtsdienst des SEV kommt in seiner Beurteilung zum Schluss, dass es sich bei der Verteilung und Inbetriebnahme des Diensthandy um eine «arbeitsrechtliche Anweisung» im Zusammenhang mit einem «zur Arbeitsausführung unabdingbaren Arbeitsmittel» handelt. Gemäss dem AZG muss demnach die gesamte in diesem Zusammenhang aufgewendete, effektive Zeit als Arbeitszeit vergütet werden. Zudem ergibt sich daraus noch die Fragestellung der Haftung infolge eines Unfalles bei Abholung des Gerätes auf der Poststelle (Arbeitsweg? Berufsunfall?). Eine Stellungnahme von ZFR steht noch aus. Die rechtlichen Abklärungen werden in jedem Fall, seitens LPV, Einfluss auf künftige GAV- und BAR-Verhandlungen haben. |
Entscheid Mutter oder Lokführerin? In der heutigen Zeit nicht tragbar! Lokführerinnen, die mitten in der Familienplanung stehen, haben es schwer. Um das noch ungeborene Kind zu schützen, dürfen sie vom ersten Tag der Schwangerschaft nicht mehr auf dem Zug arbeiten. Durch die Zeit der Schwangerschaft und dem 4-monatigen Mutterschaftsurlaub verlieren sie die Fahrpraxis. Wenn die Mindestfahrpraxis von 200 Stunden pro Jahr nicht eingehalten werden kann, verlangt das BAV eine praktische Prüfung in Form einer begleiteten Probefahrt. Es kommt aber immer wieder vor, dass von der SBB eine teilweise oder gar vollständige Wiederholung der theoretischen Prüfung verlangt wird. Da es oft schwierig ist, für die Lokführerinnen während der Zeit des Mutterschutzes eine gleichwertige Ersatzarbeit zu finden, wollen die Frauen möglichst bald wieder zurück auf den Zug. Neu sagt die SBB, dass sich stillende bzw. abpumpende Frauen, welche auf dem Zug arbeiten, strafbar machen. Damit sind wir nicht einverstanden und es widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mutterschutz gilt während der Schwangerschaft und den 4 Monaten danach. Anschliessend folgt die Stillzeit, für welche eine separate Risikobeurteilung erstellt werden muss. Wenn dies gemäss der SBB umgesetzt wird, darf eine Mutter bis zu zwei Jahren oder länger nicht mehr auf dem Zug arbeiten, je nachdem, wie lange sie ihr Kind stillen möchte. Das Zurückkommen wird dadurch unnötig erschwert. Es ist fraglich, ob die Frauen danach den Aufwand mit dem Erhalten der Zulassungen noch einmal auf sich nehmen. Oder sie umgehen dies und werden gezwungen, sich wegen der Arbeit gegen das Stillen des Kindes zu entscheiden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss in der heutigen Zeit möglich sein. Dies ganz besonders, wenn der Arbeitgeber damit Werbung macht. Ich setze mich weiter dafür ein und bleibe dran! Esther – Fachgruppenleiterin Frauen – |
Besuch LPV Tessin vom 4 April 2024 Am 4. April besuchten die Zentralpräsidentin LPV, Hanny Weissmüller sowie der Präsident SEV, Matthias Hartwich den LPV Tessin in Bellinzona. Beim Austausch erörterte Thomas Giedemann, Gewerkschaftssekretär einen historischen Abriss über SBB Cargo. Danach wurde die aktuelle Situation von SBB Cargo noch genau unter die Lupe genommen und Hanny Weissmüller konnte noch einige Details der letzten Sitzung mit Alexander Muhm, CEO SBB Cargo mitgeben. Das Grossprojekt G-enesis wurde ebenfalls kurz von ihr erklärt. Später brachte sie einige Ausführungen bezüglich der zu erwartenden Digitalisierung sowie der Haltung des LPV zu diesem Thema. Abschliessend wurde die Wichtigkeit erwähnt, dass die Basis ihre Probleme und Forderungen an die Oberfläche bringen müssen, damit diese auch am richtigen Ort behandelt werden können. Denn – zusammen sind wir stark Wir freuen uns auf den nächsten Austausch mit den Mitgliedern, wo wieder brennende Themen behandelt und besprochen werden können. |
B100-Tagung – 3. Juni 2024, Olten Rund 700 Mitarbeitende der SBB und SBB Cargo sind in einer Funktion oder in einer Zusatzfunktion als B100-Lokführerin oder -Lokführer angestellt. In ihren Bereichen sind sie Schlüsselmitarbeitende für das Funktionieren ihrer Organisation. Trotzdem müssen sie immer noch um Anerkennung kämpfen, sei es in Lohnfragen oder in allgemeinen Fragen zu den Arbeitsbedingungen. Deshalb lädt der SEV zum einem weiteren Vernetzungstreffen am Montag, 3. Juni 2024 von 10.15 bis 16.00 Uhr im Hotel Olten, Olten ein. Für Verpflegung am Mittag sind wir besorgt. Gemeinsam werden wir über die verschiedenen Probleme und Herausforderungen der B100 diskutieren, Informationen austauschen und Forderungen für die Zukunft formulieren. Mit dieser Tagung wollen wir den B100 eine starke Stimme geben. Je zahlreicher ihr erscheint, desto besser. Danke für deine Anmeldung bis spätestens am 21. Mai 2024. Nach der Anmeldung wird vor der Tagung das detaillierte Programm zugestellt. |
Frauentagung LPV - 5. Juni 2024 / 9.30 bis ca. 16.30 Uhr, Haus der Universität, Bern Am 5. Juni treffen wir uns zur Frauentagung in Bern. Wir haben Frauen aus anderen männerdominierenden Berufen im Schichtbetrieb zu Besuch. Wie wird zum Beispiel bei einer Kapitänin bei der Swiss der Mutterschutz umgesetzt, wie können sie den Beruf und ihr Sozialleben miteinander vereinbaren? Wie sieht dies bei uns aus? Was ist uns wichtig in unserem Berufsalltag, wo fühlen wir uns gestresst, wie gehen wir damit um? Was fordern wir von unserem Arbeitgeber, was sind wir bereit zu geben? Der Tag soll uns die Möglichkeit geben, gemeinsam im Austausch zu sein. Die Zwischenverpflegung und das Mittagessen sind inbegriffen. Eine Übersetzung Deutsch–Französisch und umgekehrt wird angeboten. Anmeldung bitte bis am 5. Mai via Webseite (Kalender) oder per Mail an mich. Ich freue mich auf euch! Esther – Fachgruppenleiterin Frauen LPV – |
Lokpersonalfonds Die Mitgliedschaft des Lokpersonalfonds war bisher auf das Lokpersonal SBB, BLS und deren Tochtergesellschaften beschränkt. Neu können nun alle Personen mit gültigem Ausweis für Triebfahrzeugführer:innen sich anmelden. LPV-Mitglieder haben den Vorteil, dass sie sich für eine Mitgliedschaft nicht einkaufen müssen. Weitere Informationen können auf der folgenden Website eingesehen werden: https://fonds-locs.ch/ |