Newsletter September

Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen von TILO 25.08.2022

Am 25. August haben sich die Zentralpräsidentin des SEV-LPV, Hanny Weissmüller, und Lokführer von TILO beim Bahnhof Chiasso getroffen, genau genommen unter dem Dach der Gleise 673-674.

Anfang Sommer wurden die FLIRT TSI erstmals auch auf dem Netz von RFI in Italien eingesetzt. Es sind sich umgehend zahlreiche technische Probleme aufgetreten, um die sich die TILO-Lokführer mit viel Einsatz und grossem Energieaufwand kümmern mussten.

Auf dem Abschnitt zwischen Chiasso und Milano C.le kam es zu unzähligen Ausfällen und grossen Verspätungen. Wenn jeweils eine Störung auftrat und eine Lösung dafür gefunden wurde, wurden die Lokführer per E-Mail informiert und das Verzeichnis der Störungen und Lösungen wurde in der Cloud veröffentlicht.

Dieser ständige Fluss an Informationen, ohne dass endlich eine Lösung gefunden wurde, um die Fahrzeuge ein für alle Mal zum Laufen zu bringen, hat zu einer Arbeitsüberlastung des Personals geführt.

Gleichzeitig gab es zahlreiche Kündigungen von Lokführern bei TILO, die ebenfalls dazu geführt haben, dass die Belastung auf den verbliebenen Kollegen angestiegen ist. Das hat zu sehr langen Touren geführt und die Arbeitsqualität und insbesondere die Ruhezeiten der Kollegen verschlechtert, vor allem im Depot Chiasso.

Bei diesem nützlichen Treffen mit Hanny Weissmüller wurde die Situation erläutert und aufgezeigt, wie schwierig die Situation der TILO-Lokführer zurzeit ist.

Das Treffen wurde durch einen ausgezeichneten Stehimbiss bereichert, den unser immer verfügbarer Kollege Massimo Piccioli, Ex-Präsident des SEV-LPV Ticino, vorbereitet hat, dem ich im Namen der ganzen Sektion herzlich danke

Umgang bei Störungen bei der Zugbeeinflussung

Nach diversen Ereignissen im Zusammenhang mit der Ausserbetriebsetzung der Zugbeeinflussung auf Spitzenfahrzeugen ist die Diskussion mit dem Umgang dieser Störung erneut entbrannt. Die technische Entwicklung führt dazu, dass vermehrt Triebfahrzeuge auf dem schweizerischen Schienennetz verkehren, welche nach einer störungsbedingten Isolation eines Zugbeeinflussungssystems (z.B. ETCS), bauartbedingt, keine funktionierende technische Alternativlösung (ETM, resp. ZUB/Signum) mehr vorhanden ist. Im Ereignisfall schreiben die Schweizerischen FDV vor, dass zur Weiterfahrt ein geprüfter Begleiter angefordert werden muss und das Fahrzeug max. 12h im Umlauf bleiben darf. Die Geschwindigkeit ist dabei, bei fehlendem geprüftem Begleiter, auf 80 km/h zu begrenzen. 

Während nach jüngsten Ereignissen BLS Cargo, mit einer internen Betriebsanweisung, die Höchstgeschwindigkeit betroffener Triebfahrzeuge, subsidiär zu den bestehenden Vorschriften, auf 40 km/h herabgesetzt wurde, bleiben andere EVU, resp. das BAV als Aufsichtsbehörde untätig. Dies auch, obschon die SUST in ihrem summarischen Abschlussbericht mit der Reg.-Nr. 2017112901 anmahnte, dass, im untersuchten Ereignis, «sicherheitsrelevante Vorschriften nicht konsequent eingehalten bzw. einseitig ausgelegt und angewendet» wurden. Aus diesem Grund drängt sich für den LPV-SEV auch eine restriktivere Anpassung der Vorschriftenlage an.

Der ZA LPV darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es der LPV war, welcher vor einigen Jahren, basierend auf einem DV-Antrag der LPV Sektion Tessin, beim BAV vorstellig wurde mit der Forderung, bei ausser Betrieb gesetzten Zugbeeinflussungssystemen auf Spitzenfahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit auf maximal 60 km/h zu begrenzen. Hintergrund dieser Forderung war damals die Tatsache, dass insbesondere Güterzüge im Grundsatz auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h im Schienennetz trassiert werden. Die nach wie vor geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bei deaktivierter Zugbeeinflussung und fehlendem Begleiter, stellt also in dieser Art weder für die Infrastrukturbetreiberin noch für das betroffene EVU eine spürbare betriebliche Einschränkung und somit auch keine «Motivation» für einen möglichst zeitnahen Ersatz der betreffenden Fahrzeuge dar. Der Antrag des LPV wurde anlässlich eines Treffens am 5. November 2020 zwischen dem LPV-SEV und dem BAV, vom BAV abgelehnt…

Informationen SBB Cargo – Änderungen Pro Time

SBB Cargo hat Nachverhandlungen zu Pro Time verlangt, da sie mit der vor kurzem erst abgeschlossenen Vereinbarung nicht produzieren können.

Cargo möchte, dass die Kollegen:innen in der Schichtlage „Früh“ mehr als die abgemachten zweimal zwischen 0.00h – 2.59h arbeiten. In der Pro Time vom Dezember 2021 steht, dass zwischen zwei arbeitsfreien Tagen zwei Nachtdienste mit Dienstschluss ab 4.01h - 4.59h oder ein Dienstende nach 5.00h eingeteilt werden kann. Oder zwischen zwei arbeitsfreien Tagen nur zwei Dienstantritte ab 0.00h - 2.59h erfolgen darf. Leider interpretiert der Arbeitgeber, dass ein Teilzeittag auch ein arbeitsfreier Tag ist. Gemäss GAV werden 115/116 arbeitsfreie Tage eingeteilt. Diese sind bezahlt und sind CT oder RT (es gibt zwei Arten von arbeitsfreien Tagen – Ruhetage und Ausgleichstage). Dies steht auch so im zu absolvierenden LMS-Test.

Ein TZT ist nicht bezahlt und man arbeitet an diesem Tag nicht bei Cargo, also kann es kein arbeitsfreier Tag nach Definition sein. Diese Sachlage besprechen wir zeitnah im ZA LPV und werden notwendige Schritte einleiten. SBB Cargo teilt nun TZT mit der APD ein. Das heisst, wenn Kollegen:innen zum Beispiel vereinbart haben, immer am Mittwoch einen TZT zu beziehen, wird ihnen mehr als zweimal ein Dienstende nach 4.00h eingeteilt.

Es besteht somit die Möglichkeit, dass Mo - Di-TZT sowie Do und Fr Dienstende nach 4.00h sein kann. Kollegen:innen, die reduziert arbeiten wollen, werden jetzt noch mehr beansprucht! Neu wurde im Pro Time geändert, dass zwischen je zwei zusammenhängenden arbeitsfreien Tagen nur zwei solche Dienste eingeteilt werden.

In der Schichtlage“ Früh“ haben wir zugestimmt, dass wenn die Touren von der APK in dieser Zeit freigegeben werden, drei Dienstantritte zwischen 0.00h -2.59h eingeteilt werden können. Ein Vierter mit Mitentscheid. Bei der Schichtlage „wünscht alles“ bleibt es bei zwe Dienstantritten ab 1.30h - 2.59h, ein Dritter kann mit Mitentscheid erfolgen.

Der Begriff Tourentausch hat immer wieder zu Diskussionen geführt. Wenn die Tourennummer bei gleichem Inhalt ändert, oder eine inhaltliche Änderung stattfindet, mit einer Verschiebung der Pause ist das eine Tourenänderung? Die VG hat zugestimmt, dass nach 17 Uhr vor-vor Tag der MAIN bei Verschiebung der Pausen ein Mitentscheid hat. Vorher kann die Tour inhaltlich bei Einhaltung der 30-Minuten-Regel verändert werden. Die VG hat dafür einen Bonus bei nächsten Verhandlungen gefordert. 

Der einzelne eingeteilte RT versuchen wir schon lange zu eliminieren, schon wegen dem Gesundheitsgedanken. Auf einen einzelnen Ruhetag sollte nicht mehr eingetreten werden. Das passiert auch, wenn ihr die zehn Wunschtage eingebt, nur im Doppel. Die VG hat verlangt, dass in einem Protokoll/ Beschluss angefügt wird, dass ein einzelner RT nur in Ausnahmefällen eingeteilt werden kann.

Zoom-Café – 22.09.2022

Das nächste Zoom-Café steht wieder an. Hanny freut sich auf dein Erscheinen und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Schau doch vorbei, auch wenn es nur für die Zeit eines Cafés ist.

Donnerstag 22.09.2022, 11.00h - 12.00h
https://us02web.zoom.us/j/89794047671?pwd=UFk1WS92YlNCNURJVXdSM0xMQ3dlZz09

Austausch mit Infrastruktur

Zweimal im Jahr trifft sich die Zentralpräsidentin mit den Vertretern der Infrastruktur. Dieser Austausch erlaubt es uns langwierige Prozesse zu umgehen und uns direkt mit den Verantwortlichen auszutauschen was uns ermöglicht nötige Korrekturen schneller anzugehen. Der nächste Austausch findet in diesem Herbst statt. Meldet uns eure Anliegen mittels unserer Mailadresse . Alle Meldungen bis am 12.09.2022 können noch berücksichtigt werden, spätere werden auf das Frühjahr 2023 verlegt.

News aus der Sektion Basel

Am 19. und 24. Juni fanden in Basel die ersten Dankeschön-Aktionen des neuen Vorstandes statt. Am Freitag, unterstützt durch Jürg Hurni, konnten wir Kaffee, Gipfeli und Kuchen verteilen. Mit diesen Aktionen möchten wir uns im Namen des SEV bei allen Teilnehmenden, Vorbeischauenden, aber auch bei den passiven Mitgliedern bedanken. Denn nur mit euch, können wir Widerstand leisten und diese Sparmassnahmen auf dem Rücken des Personals verhindern

Änderung der Anzeige der aus NeTs direkt übernommenen Informationen in der Fahrordnung LEA

Seit einiger Zeit werden Informationen (z.B. geänderte Halteorte am Zielbahnhof BS) aus dem System NeTs automatisch in die elektronischen Fahrordnungen im LEA übernommen.

Verschiedentlich haben den LPV-Meldungen erreicht, wonach die Darstellung mit dem Aufblenden des Infofensters erst am letzten vorhergehenden Betriebspunkt, und teilweise zusammen mit Langsamfahrstellen nicht optimal für eine sichere Zugführung ist. Das LP muss so während der Fahrt eine neue Information bewerten und umsetzen, was die Konzentration auf die Zugführung beeinträchtigen kann. Das FDV sieht zwar grundsätzlich die Implementierung geänderter Halteorte in der Fahrordnung vor (FDV 300.6, 5.2.3), die gewählte Darstellung in der LEA Fahrordnung ist jedoch nicht ideal, da die Information faktisch erst während der Fahrt bekanntgegeben wird.

Der LPV hat im Rahmen des Begleitgremiums im Projekt SICURO interveniert und konnte in der Folge, zusammen mit den Fachführungen ZFR und LEA in einem konstruktiven Austausch, eine bessere Darstellung erwirken.

Änderung von eingeteilten Pausen in der Touren-Einteilung

Immer wieder zu, auch sehr unschönen, Diskussionen führen Änderungen von Pausen in der Toureneinteilung. Hier ortet der LPV verschiedene Baustellen. Zum einen sehen wir nach wie vor, die Interessen des LP bei der Weiterentwicklung der Anweisung 20003174 durch die Planung und PeKo ZFR, durch den Umstand, dass von 2 Mitgliedern der PeKo ZFR eine Person zu 100%, und eine Person zu 60% bei der Planung tätig sind, als stark untervertreten an. Zudem wurde die weiterentwickelte Weisung (auch bis dato…!) ohne das integrale technische Begleittool «Push-Meldung» umgesetzt.

Die nicht bezahlte Pause bis 60 Min. in einer Dienstschicht ist als Freizeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu behandeln und auch bei Änderungen entsprechend zu würdigen. Die Planbarkeit dieser Freizeit ist durch das AZG Art. 12 und AZGV Art. 25, Abs.4 geschützt. Die Anweisung P20003174 (subsidiär!) regelt die Verständigung des LP vom 20. des Vormonats bis 72h vor Dienstbeginn, aus Sicht des LPV, nur ungenügend und, durch die fehlende Umsetzung der Push-Meldung, auch unklar. Unter 72h ist aus Sicht des LPV eine Mitbestimmung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin ohnehin unabdingbar.

Da wir bis dato in dieser Frage weder von der PeKo ZFR, noch von den anderen beteiligten Personalvertretern in der VG, in unserer Ansicht der Vorschriftenlage unterstützt werden, empfehlen wir unseren Mitgliedern im Minimum, jeweils für im Voraus bekannte freizeitliche Tätigkeiten im Rahmen geplanter Pausen, im Wunschtool des SopreWeb entsprechende Einträge zu tätigen

Eidg. Berufsprüfung Lokomotivführerinnen & Lokomotivführer

Gerne weisen wir darauf hin, dass der Anmeldeschluss für die Eidg. Berufsprüfung am 17. November 2022 ist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du diese Berufsprüfung absolvieren möchtest, kannst du dich noch an unserem Bildungskurs «Einführung in die Berufsprüfung Lokomotivführerinnen & Lokomotivführer» anmelden.

Informationen Berufsprüfung:
https://www.vhbl-afsm.ch/

Informationen Bildungskurs LPV:
https://lpv-sev.ch/de/aktuell/news/2022/bildungskurs-lpv-2022/

Anträge der Delegiertenversammlung

Die Anträge an die Delegiertenversammlung vom 26. Oktober 2022 sind auf der Homepage unter dem Reiter «Delegiertenversammlung» aufgeschaltet. Damit ihr die Anträge einsehen könnt, braucht ihr ein Login. Viel Spass beim Lesen!