Gut zu wissen
Wünscht ihr euch einen Bericht zu einem bestimmten Thema oder habt ihre ein Frage, welche ich für euch abklären soll? Dann lasst es mich bitte wissen. Ich informiere mich gerne und kann meine Kontakte dafür nutzen, damit wir alle gut informiert sind und Bescheid wissen. Schickt mir eure Ideen und Fragen an:
Genderwahnsinn und WC-Probleme (NL-Beitrag April 2025)
Ihr mit euren WC-Problemen...! Müssen wir jetzt gendern? Ja, mich ermüdet es auch, immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass wir das Anrecht auf eine gute WC-Situation haben. So zum Beispiel in Basel in der Panzerhalle. Da sind drei von vier Frauen-WC für uns nicht zugänglich. Nur im 4. Stock ist eines benutzbar. Obwohl kürzlich ein Frauen-WC direkt in der Halle gebaut wurde. Für die Männer gibt es aber auf jedem Stock mehrerer Toiletten. Überlegen wir uns diese Situation einmal umgekehrt. Dann frage ich die Männer auch ganz unschuldig, wo denn das Problem sei. Es brauchte Geduld (fast zwei Jahre) und mehrmaliges Erklären, aber es hat sich gelohnt. Es gibt nun, etwas versteckt, beim K17 ein unisex-WC, welches ebenfalls von den Frauen benutzt werden darf. Es freut mich immer wieder, wenn gemeinsam Lösungen gefunden werden. Und ja, es wurde durch Studien erwiesen, dass Menschen nicht an Frauen denken, wenn sie das generische Maskulinum lesen, wenn also lediglich die männliche Form verwendet wird. Oder stellt euch vor, ihr werdet gefragt: nenn mir drei Politiker. Wie viele Politikerinnen werden da wohl genannt? Es ist eine Umgewöhnung. Aber wie sich die Menschheit verändert, so verändert sich auch die Sprache und die muss inklusive sein. Es geht dabei um Respekt und Wertschätzung. Bei der SBB ist die geschlechtergerechte Sprache vorgegeben und es freut mich, wenn die immer mehr umgesetzt und gelebt wird. Also machen wir es doch gemeinsam. Mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. |
Die betriebliche Sozialberatung der SBB (NL-Beitrag März 2025)
Da ich es genau wissen wollte, habe ich mich mit der Leiterin Früherkennung und Integration bei HR-AGS getroffen. Das Gespräch war klärend und sehr interessant. Mir war nicht klar, was der Unterschied zwischen einer Meldung über das anonyme Meldewesen oder der Sozialberatung ist. Es ist so, dass auch die Sozialberatung eine Meldung vertraulich behandelt. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Ausser, es liegt eine rechtliche Handlungspflicht vor. Dann muss der Arbeitgeber seine Führsorgepflicht prüfen und wahrnehmen. Ansonsten entscheidet die betroffene Person, ob er/sie eine Untersuchung wünscht oder ob ein anderes Vorgehen passender ist, z.B. ein Klärungsgespräch zwischen den Beteiligten. Möchtet ihr die Meldung anonym machen, sind die Fachleute, welche die Eingaben bearbeiten, froh, wenn ihr beim Meldetool den internen Briefkasten eröffnet, welcher Austausche ermöglicht. Ansonsten sind ihnen praktisch die Hände gebunden und es ist nicht möglich, euch eine unterstützende Begleitung zu bieten. Der Austausch findet jedoch in einem verschlüsselten Bereich statt, welcher eure Identität schützt. Wir habe auch über die Vertraulichkeitserklärung gesprochen. Diese wird von allen involvierten Personen unterschrieben und schützt somit die Betroffenen aber auch die Beschuldigten. Sie ist zeitlich auf die Untersuchung begrenzt. Es können Vertrauenspersonen definiert werden, welche davon ausgeschlossen sind. Damit ist sichergestellt, dass man diese sehr schwere Zeit nicht allein durchstehen muss. Zudem wird man auch während der Untersuchung durch die Sozialberatung begleitet. Im Intranet gibt es unter “Sozialberatung” auf der rechten Seite einen Link zum Prozess der betrieblichen Sozialberatung – unter anderem ist der DMB-Prozess verlinkt. Da findet ihr detaillierte Informationen vom Ablauf einer Meldung bis zum Abschluss des Prozesses. Dort ist auch ersichtlich, dass je nach Verlauf mehrere Stellen involviert sind und den Fall bearbeiten und mitentscheiden: Sozialberatung und Rechtsdienst immer für eine anonyme Erstbeurteilung der Situation, HR-Beratung sobald es in eine vertiefte Abklärung geht. Es ist somit nicht nur die Meinung und der Entscheid einer einzelnen Person oder Stelle. Ich bin froh, dass dieser Austausch möglich war. Gut informiert und vernetzt zu sein ist mir wichtig und auch, dies an euch weiterzugeben. Nur gemeinsam können wir erreichen, dass wir uns in unserem Arbeitsumfeld wohl und sicher fühlen. |
Ist die sexualisierte Gewalt ein Frauenthema? (NL-Beitrag Februar 2025)
Die sexualisierte Gewalt ist ein grosses und wichtiges Thema. Sei dies ausgehend von den Fahrgästen gegenüber dem Personal aber auch intern zwischen Kollegen und Kolleginnen oder von den Vorgesetzten. Das Thema hat im letzten Jahr, gerade beim öffentlichen Verkehr, hohe Wellen geschlagen und dass diese, ohne spürbare Verbesserungen wieder zum Erliegen kommen, werde ich nicht zulassen. Deshalb war ich sehr überrascht, dass die sexualisierte Gewalt, bei den vom SEV fürs 2025 gesetzten Schwerpunkten, fehlte. Es freut mich sehr, dass ich angehört wurde und dieses Thema ergänzt wird. Zudem wurde mir versichert, dass dies dem SEV ein grosses Anliegen sei. Vielen Dank dafür. Dies ist ein wichtiges und starkes Zeichen. Manchmal frage ich mich, warum es meist die Frauen sind, welche auf das Thema aufmerksam machen müssen. Denn nicht wir sind das Problem! Wir sind nicht falsch angezogen, es ist nicht unser Fehler, wenn wir nachts allein unterwegs sind und es ist auch nicht falsch, dass wir in bisherigen Männerdomänen unseren Platz einnehmen und unsere Rechte fordern. Das Problem sind die Täter - und dies sind meist Männer. Somit ist es kein Frauen- sondern eher ein Männerthema. Es ist ein Thema der heutigen Gesellschaft und umso wichtiger ist es, dass wir dies gemeinsam angehen. Nur zusammen können wir erreichen, dass auch die Frauen zu jeder Tages- und Nachtzeit angstfrei sein können, wo und wie sie wollen. |
Unterstützung in jedem Fall (NL-Beitrag Mai 2024)
Oft sind uns die Pflichten besser bewusst als unsere Rechte. Sei dies im Bereich des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeiten draussen auf dem Zug oder bei der Zusammenarbeit mit den Vorgesetzen. Bei der Arbeitszeit sind wir mitverantwortlich und somit ist es sehr wichtig, dass wir uns gut auskennen und uns für eine korrekte Umsetzung einsetzen. Aber auch auf dem Zug müssen wir uns schützen und unsere Rechte einfordern. Wie kürzlich bei den starken Gerüchen auf dem Führerstand. Wenn wir uns nicht wohl fühlen und die Arbeit nicht in voller Sicherheit ausführen können, müssen wir dies melden und ein Zug muss unter Umständen stehen gelassen werden. Bei Unsicherheiten sind wir da um euch zu begleiten, zu informieren und zu unterstützen. Dies auch bei Gesprächen und Abklärungen mit euren Vorgesetzen. Dies insbesondere auch in Situationen, bei welchen zum Schutz von Personen eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben wurde. Dies entzieht euch nicht das Recht, für Gespräche als Begleitung eine Vertrauensperson der Gewerkschaft mit einzubeziehen. |
"Man darf ja überhaupt nichts mehr sagen.....!” (NL-Beitrag Juni 2024)
So oft hört man diesen Spruch. Ja, ich gebe es zu, es ist schwieriger geworden und auch ich spreche ganz bestimmt nicht immer politisch korrekt. Aber es ist nicht so, dass es neu ist, dass mann nichts mehr sagen darf, sondern es ist so, dass sich viele Frauen, Minderheiten und Menschen, welche bisher keine Stimme hatten, sich nicht mehr alles gefallen lassen bei sogenannten Witzen oder Komplimenten und nicht angebrachte Anspielungen. Zum Glück ist es heute möglich auf sich zu hören und sich gegen das einzusetzen, was störend und unangenehm ist. Aber stellen wir uns doch bei allem, was wir tun und was wir sagen die Frage: würde ich dies auch gegenüber meiner Tochter tun? Würde ich dies meiner Vorgesetzten sagen? Oder wie würde ich mich fühlen, wenn morgen darüber in der Zeitung geschrieben wird? Und dann merken wir: es ist ja gar nicht so schwer. Gerne möchte ich an dieser Stelle auf ein Büchlein vom SEV aufmerksam machen. Es heisst "Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz”. Fühlen wir uns in einer Situation unwohl, gemobbt, diskriminiert etc., können diese hier festgehalten werden. Dies hilft uns, wenn wir diese Fälle über den Sozialdienst des Arbeitgebers melden möchten. Ihr könnt dies gerne über mich beziehen (). Informiert euch, an welcher Stelle euer Arbeitgeber euch dabei unterstützen kann. Oder fragt uns. Wir sind da. |
Entscheid Mutter oder Lokführerin? In der heutigen Zeit nicht tragbar! (NL-Beitrag April 2024)
Lokführerinnen, die mitten in der Familienplanung stehen, haben es schwer. Um das noch ungeborene Kind zu schützen, dürfen sie vom ersten Tag der Schwangerschaft nicht mehr auf dem Zug arbeiten. Durch die Zeit der Schwangerschaft und dem 4-monatigen Mutterschaftsurlaub verlieren sie die Fahrpraxis. Wenn die Mindestfahrpraxis von 200 Stunden pro Jahr nicht eingehalten werden kann, verlangt das BAV eine praktische Prüfung in Form einer begleiteten Probefahrt. Es kommt aber immer wieder vor, dass von der SBB eine teilweise oder gar vollständige Wiederholung der theoretischen Prüfung verlangt wird. Da es oft schwierig ist, für die Lokführerinnen während der Zeit des Mutterschutzes eine gleichwertige Ersatzarbeit zu finden, wollen die Frauen möglichst bald wieder zurück auf den Zug. Neu sagt die SBB, dass sich stillende bzw. abpumpende Frauen, welche auf dem Zug arbeiten, strafbar machen. Damit sind wir nicht einverstanden und es widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mutterschutz gilt während der Schwangerschaft und den 4 Monaten danach. Anschliessend folgt die Stillzeit, für welche eine separate Risikobeurteilung erstellt werden muss. Wenn dies gemäss der SBB umgesetzt wird, darf eine Mutter bis zu zwei Jahren oder länger nicht mehr auf dem Zug arbeiten, je nachdem, wie lange sie ihr Kind stillen möchte. Das Zurückkommen wird dadurch unnötig erschwert. Es ist fraglich, ob die Frauen danach den Aufwand mit dem Erhalten der Zulassungen noch einmal auf sich nehmen. Oder sie umgehen dies und werden gezwungen, sich wegen der Arbeit gegen das Stillen des Kindes zu entscheiden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss in der heutigen Zeit möglich sein. Dies ganz besonders, wenn der Arbeitgeber damit Werbung macht. |
Rückblick WiR-Treffen in Warschau November 2024 (NL-Beitrag Dezember 2024)
Am 13. und 14. November 2024 durfte ich am europäischen Treffen von Women in Rail in Warschau dabei sein. Es trafen sich VertreterInnen der Eisenbahnunternehmen und der Gewerkschaften aus 14 Länder. Women in Rail ist eine europäische Sozialpartnervereinbarung, welche die SBB und die BLS unterschrieben haben. Es geht darum, mehr Frauen für den Eisenbahnsektor gewinnen zu können. In der heutigen politischen Zeit ist ein solidarischer Zusammenhalt wichtiger denn je. Es müssen sich Strukturen ändern, es muss ein Umdenken stattfinden, es muss kreativ gedacht und neue Rollen müssen definiert werden. Wir müssen uns auch als Frau sicher und vertreten fühlen können. Es geht nicht darum, dass es Unisex wird, sondern es ist Zeit für eine gendergerechte Welt. Sei dies bei den Dienstkleidern oder den sanitären Anlagen. Die Arbeitgeber:innen haben bemerkt, dass es mehr Frauen braucht, um die Stellen auch in Zukunft besetzen zu können. Leider ist es oft aber so, dass sie Ziele setzen, dabei aber nicht definieren, was sie uns, um diese zu erreichen, bieten. Ich habe es vermisst, dass an dem Treffen noch andere Kolleginnen von der Fläche dabei waren. Die Personen, die am besten definieren können, was wir bei der Arbeit brauchen und uns wünschen. Work-Life-Balance darf nicht nur ein Wort sein, sondern muss mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, zum Schichtlagenwunsch auch gelebt werden können. Die Null-Toleranz darf nicht nur gefordert werden, sondern es braucht eine Begleitung und ein Hinschauen, damit sie erreicht wird und sich alle bei der Arbeit sicher fühlen können. Wenn diese Sozialpartnervereinbarung umgesetzt wird, verbessern sich die Arbeitsbedingungen für uns alle. Die Zeit, über das Thema zu reden, Listen zu schreiben und Ziele zu definieren, ist vorbei. Unsere Bedingungen sind klar. Setzt sie endlich um! |
Rück- und Ausblick im Januar 2024
In diesem Jahr war es mir sehr wichtig, dass wir im Bereich der Belästigungen einen Schritt vorwärts kommen. Unser Wunsch war schon lange, dass es zu diesem Thema eine Umfrage geben wird. Nur wenn etwas messbar gemacht wird kann es kontrolliert und eine Verbessrung gefordert werden. Dass dies bei der SBB nun möglich war, freut mich sehr. Alleine die Umfrage hat einigen von uns geholfen, Missstände in diesem Bereich zu melden. Danke für euren Mut! Und danke an alle, die bei der Umfrage mitgemacht haben. Für mich ist dieses Thema noch nicht abgeschlossen. Ich werde dran bleiben, damit die Nulltoleranz in diesem Bereich auch umgesetzt wird. Für das nächste Jahr ist es mir aber ein grosses Anliegen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Sozialleben besser umgesetzt wird. Es ist eine Forderung von Women in Rail, der europäischen Vereinbarung, welche von der SBB und der BLS unterschrieben wurde. Unser Sozial- und Familienleben muss planbar sein. Sei dies mit Wunscharbeitstagen, fixen Freitagen, Schichtlagenwunsch oder anderem. Meldet euch bei mir, wenn es zu Problemen kommt, damit wir dies konkret angehen und für alle verbessern können. Ich bleibe dran. Gemeinsam mit euch. Ich freue mich darauf. |
Ist ein Rechtsschutzgesuch wirklich notwendig? (NL-Beitrag Oktober 2024)
Manchmal tauchen Fragen auf, welche man allein nicht lösen kann. Zum Glück haben wir unsere Gewerkschaft im Rücken, die uns bei Unsicherheiten, Fragen oder auch als Begleitung bei schwierigen Gesprächen unterstützt. Stellen wir dem SEV eine Frage, welche eine Abklärung bedarf, heisst es schnell, dass man dazu ein Rechtsschutzgesuch erstellen soll. Dies klingt evtl. schon etwas stark nach Gerichtssaal, Anwalt etc. Dem ist aber nicht so. Nur leider stösst der Rechtsdienst datenschutztechnisch ohne ein solches Gesuch schon sehr bald an seine Grenzen. Deshalb ist dieser Weg, um eine Frage zu klären und ein Problem anzugehen, nötig und auch sinnvoll. Wie weit die Klärung dann gehen soll, ist jederzeit euer Entscheid. Und deshalb soll ein Rechtsschutzgesuch kein Hindernis sein, sondern es ist nötig, damit euch der Rechtsdienst kompetent und vertrauensvoll unterstützen und euch an Gespräche mit eurem Vorgesetzten begleiten kann. Weitere Infos unter www.sev-online.ch > deine Rechte > Berufsrechtsschutz Meldungen sind auch bei den jeweiligen Sozialdiensten eurer Arbeitgeberin möglich.
SBB:
BLS und RhB:
Zentralbahn:
Braucht ihr Hilfe, weitere Informationen oder Unterstützung, dann meldet euch bei uns. |
Ausschluss von der jährlichen Lohnrunde (NL-Beitrag November 2024)
Manchmal kommt es zu Unsicherheiten, wann man nach einer Abwesenheit von der jährlichen Lohnrunde ausgeschlossen wird. Dies besonders bei der Abwesenheit infolge des Mutterschutzes. Deshalb habe ich es für euch abgeklärt. Bei der SBB gibt es ein Dokument (K 140.3), welches die Bezüge des Personals ab dem Januar 2024 klärt. Mitarbeiter:innen, welche im vorangehenden Kalenderjahr weniger als 3 Monate gearbeitet haben, werden von der jährlichen Lohnrunde ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Abwesenheit durch den Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub. Habt ihre weitere Fragen, dann meldet euch bei uns – gemeinsam sind wir stark. |
Jede Aggression ist eine zu viel (NL-Beitrag Februar 2024)
Gerne übernehme ich den Titel, welchen die SBB in einem Beitrag für die Kundenbegleiter:innen verwendet hat. Es ist mir wichtig, dies auch bei uns einmal mehr zum Thema zu machen. Wir sollen uns auch mitten in der Nacht alleine unterwegs sicher fühlen können. Sei es, wenn wir beim Wenden durch den Fahrgastraum gehen oder nach Tagesleistung den Zug räume müssen. Immer wieder auch an Aussenbahnhöfen ohne Unterstützung in der Nähe oder draussen im Gleisfeld. Kommt es zu Unsicherheiten oder gefährlichen Situationen, dann macht eine entsprechende ESQ-Meldung. Ich hoffe, dass wir damit erreichen können, dass wir “Problemzüge” nicht mehr alleine räumen müssen sondern durch die Transportpolizei oder einem Kollegen, einer Kollegin unterstützt werden und in der Nacht nicht alleine gelassen werden. Zudem unterstützt dies den vom Depot Brugg an der Delegiertenversammlung gestellten Antrag, “Mehr Sicherheit für das Lokpersonal beim Remisieren”. Gemeinsam können wir dies erreichen – gemeinsam sind wir stark. |
Abwesenheit von fahrdienstlichen Tätigkeiten (NL-Beitrag April 2023)
Es kommt immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten beim Thema, wie es geregelt ist, wenn man länger nicht fahren kann. Das Vorgehen ist klar geregelt. Der Prozess beginnt bei einer Abwesenheit von mehr als 4 Monaten und einem nicht einhalten der Mindestfahrpraxis (200 Stunden beim Lf Kat. B). Zudem spielt es eine Rolle, ob bereits eine Periodische Prüfung abgelegt wurde oder nicht. Ist dies der Fall, wird dem Lokpersonal mehr Routine zugeschrieben und die Abwesenheit kann bis zu 6 Monate dauern. Wie der Schulungsbedarf sein wird, ob eine theoretische oder praktische Prüfung nötig ist, entscheidet auf dieser Grundlage der CLP bzw. der PEX. Klärt dies genug früh ab, um das Zurückkommen auf den Zug planen zu können. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten fragt uns. Unser gemeinsames Wissen hilft uns bei unseren Rechten und macht uns stark. |
Rück- und Ausblick LPV-Frauen (NL-Beitrag Dezember 2023)
In diesem Jahr war es mir sehr wichtig, dass wir im Bereich der Belästigungen einen Schritt vorwärtskommen. Unser Wunsch war schon lange, dass es zu diesem Thema eine Umfrage geben wird. Nur wenn etwas messbar gemacht wird, kann es kontrolliert und eine Verbesserung kann gefordert werden. Dass dies bei der SBB nun möglich war, freut mich sehr. Allein die Umfrage hat einigen von uns geholfen, Missstände in diesem Bereich zu melden. Danke für euren Mut! Und danke an alle, die bei der Umfrage mitgemacht haben. Für mich ist dieses Thema noch nicht abgeschlossen. Ich werde dranbleiben, damit die Nulltoleranz in diesem Bereich nicht nur geschrieben steht sondern umgesetzt wird. Für das nächste Jahr ist es mir aber ein grosses Anliegen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Sozialleben besser umgesetzt wird. Es ist eine Forderung von Women in Rail, der europäischen Vereinbarung, welche von der SBB und der BLS unterschrieben wurde. Unser Sozial- und Familienleben muss planbar sein. Sei dies mit Wunscharbeitstagen, fixen Freitagen, Schichtlagenwunsch oder anderem. Meldet euch bei mir, wenn es zu Problemen kommt, damit wir dies konkret angehen und für alle verbessern können. Ich bleibe dran. Gemeinsam mit euch. Ich freue mich darauf. |
Stopp! - Diskriminierung, Mobbing und Belästigung (NL-Beitrag November 2023)
Fühlst du dich davon betroffen? Die SBB möchte verstärkt dagegen angehen. Dies unterstützen wir sehr. Ohne konkrete Meldungen ist dies aber sehr schwierig. Deshalb wird zwischen dem 13.November und dem 8. Dezember 2023 eine Umfrage durchgeführt. Die Antworten werden anonym von einem externen Forschungs- und Beratungsunternehmen ausgewertet. Sie werden der SBB in zusammengefasster Form, ohne Rückschlüsse auf Einzelpersonen, übergeben. Nur gemeinsam können wir gegen Mobbing in allen Formen, Belästigungen sexueller oder persönlicher Natur und Beleidigungen vorgehen. Es muss eine Nulltoleranz umgesetzt werden. Deshalb helft mit, wenn ihr euch betroffen fühlt oder solche Vorkommnisse im Arbeitsumfeld mitbekommt. Gemeinsam können wir dies erreichen - gemeinsam sind wir stark! Deshalb: Macht mit bei der Umfrage von der SBB. (Bei Fragen zur Anonymität wendet euch direkt an icommit: 043 266 88 77, .) |
Besuch beim Bahnarzt - oder lieber bei der Bahnärztin? (NL-Beitrag Oktober 2023)
Wohl kaum jemand geht gerne, und doch ist der Besuch beim Bahnarzt für die Tauglichkeitsuntersuchung unumgänglich. Beim privaten Arztbesuch können wir uns die Praxis aussuchen und selber entscheiden, ob wir zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen. Der Ort ist uns vom Arbeitgeber vorgegeben. Wir Frauen haben aber das Recht, dass wir uns für die Untersuchung eine Ärztin wünschen können. (Verordnung 1 vom Arbeitsgesetz, 822.111, 3. Kapitel, 1. Abschnitt, Art. 43). Wenn ihr euch dies wünscht, dann meldet euch für die Terminfindung bei Health & Medical Service (HMS) unter 058 900 76 11 oder per Mail . So kann euer Termin bei einer Ärztin organisiert und geplant werden. |
Antrag der Lokführerinnen 2024 Selbstschutz als Teil der Ausbildung
Das Lokpersonal ist vielen Unsicherheiten ausgesetzt. Dies durch unterschiedlichste Fahrgäste, unsensible Berufskollegen und dem unterwegs sein zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Umgang in solchen Situationen kann gelernt und geübt werden. Deshalb fordern wir, dass das Thema Selbstschutz und Selbstsicherheit bereits in der Ausbildung ein Thema ist. Dem Lokpersonal muss zudem jederzeit bekannt sein, wann sie zum Selbstschutz von einer Weiterfahrt absehen können und darauf bestehen dürfen. |