Newsletter Oktober

Und es geht auf in die nächste Runde… scheinbar sind die Abkommen für die Klimaziele in der Schweiz kein Thema für unseren Bundesrat Albert Rösti. Er liebt den Individualverkehr (deswegen sein Übername Ölbert). Er hat wohl den Zusammenhang der verstärkten Nutzung des von Autos zu mehr Verkehrsstau, Lärmbelastung und Luftverschmutzung noch nicht erkannt. Ausserdem muss er an einem Ort wohnen, wo seine Lebensqualität weder durch Lärmbelastung noch durch Luftverschmutzung beeinträchtigt wird.

Der Bahnverkehr bietet die Vorteile, umweltfreundlicher und energieeffizienter als der Individualverkehr zu sein. Durch den Ausbau des Bahnverkehrs können nicht nur die CO2-Emissionen reduziert, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Strassen entlastet werden. Zudem fördert ein gut ausgebautes Bahnnetz die regionale Wirtschaft, da es den Menschen ermöglicht, effizient und kostengünstig zur Arbeit zu pendeln und Waren zu transportieren.

In einer Zeit, in der der Klimawandel eine der grössten Herausforderungen darstellt, sollte die Politik den Fokus auf nachhaltige Verkehrsmittel legen. Der Ausbau des Bahnverkehrs anstelle des Autoverkehrs ist der Schritt in die richtige Richtung, um eine umweltfreundliche und lebenswerte Zukunft zu sichern.

Wir spielen eine zentrale Rolle im öffentlichen Verkehr und tragen massgeblich dazu bei, die genannten Vorteile des Bahnverkehrs zu realisieren. Deswegen setzen wir uns dafür ein unsere Arbeitsplätze zu sichern und die entsprechende Wertschätzung dafür zu erhalten!

Hanny Weissmüller, Zentralpräsidentin LPV

Verantwortung des Lokpersonal

Im Juni 24 ereigneten sich in kurzer Folge zwei Unregelmässigkeiten mit Chemie am Lötschberg (auslaufende Flüssigkeit, falsche Deklaration in der ZIS-Liste, ungesicherter LkW auf RoLa). Die Mediensprecherin der BLS erklärte am Fernsehen, dass der Lokführer dabei eine Mitverantwortung trägt.

An der Präsidentenkonferenz BLS wurde die folgende Frage gestellt: «Welche Mitverantwortung trägt das Lokpersonal in den erwähnten Fällen?» Die Antwort vom Leiter Lokpersonal kam spärlich und an die rund 250 Lokführer:innen wurde gar nichts kommuniziert, weil es angeblich nicht das ganze Lokpersonal der BLS betrifft.

Zusätzlich wurde im Frühling im Basel Bad Bahnhof die F-Gruppe in Betrieb genommen. Dazu sollte ein 26-seitiges Dokument in angeblich in 15 Minuten studiert werden (Wo sind Gehwege? Wo sind Rangierfahrten möglich? Wo brauchts eine Zugnummer? GSM-R Rufnummern? Abstellgleise? usw.). An derselben Präsidentenkonferenz wurden auf Nachfrage der Personalvertreter die Zeitgutschrift von 15 Minuten komplett gestrichen und natürlich auch nicht via «Infos aus der Präsidentenkonferenz» kommuniziert. Es habe nur eine Person direkt den Leiter Lokpersonal kontaktiert und auch dieses Thema betreffe nicht das ganze LP der BLS.

Fazit:

In beiden Schilderungen geht es um Sicherheit, die in den konkreten Fällen und wenn’s ums Geld geht, doch nur halbherzig umgesetzt wird.

Fast im gleichen Atemzug verschickt der Leiter Lokpersonal aber eine Umfrage zur Messung der Sicherheitskultur an ca. 1000 Mitarbeiter.

Nun stellt sich die Frage: «Ist eine Umfrage wichtiger als direkter Einfluss bei konkreten Missständen?»

Ist ein Rechtsschutzgesuch notwendig?

Manchmal tauchen Fragen auf, welche man allein nicht lösen kann. Zum Glück haben wir unsere Gewerkschaft im Rücken, die uns bei Unsicherheiten, Fragen oder auch als Begleitung bei schwierigen Gesprächen unterstützt.

Stellen wir dem SEV eine Frage, welche eine Abklärung bedarf, heisst es schnell, dass man dazu ein Rechtsschutzgesuch erstellen soll. Dies klingt evtl. schon etwas stark nach Gerichtssaal, Anwalt etc. Dem ist aber nicht so. Nur leider stösst der Rechtsdienst datenschutztechnisch ohne ein solches Gesuch schon sehr bald an seine Grenzen. Deshalb ist dieser Weg, um eine Frage zu klären und ein Problem anzugehen, nötig und auch sinnvoll. Wie weit die Klärung dann gehen soll, ist jederzeit euer Entscheid.

Und deshalb soll ein Rechtsschutzgesuch kein Hindernis sein, sondern es ist nötig, damit euch der Rechtsdienst kompetent und vertrauensvoll unterstützen und euch an Gespräche mit eurem Vorgesetzten begleiten kann.

Weitere Infos unter folgendem Link: https://sev-online.ch/de/deine-rechte/berufsrechtsschutz.php/

Meldungen sind auch bei den jeweiligen Sozialdiensten eurer Arbeitgeberin möglich.

SBB:

  • compliance.sbb.ch
  • im Intranet: Vertrauliche Meldestelle
  • im Intranet: Sozialberatung (auch hier wird eure Meldung vertraulich behandelt)
    E-Mail: , Telefon: 051 285 22 22

BLS und RhB:

Zentralbahn:

  • Sozialberatung gemeinsam mit der SBB

Braucht ihr Hilfe, weitere Informationen oder Unterstützung, dann meldet euch bei uns.

HotDog und Popcorn Aktion der Sektion Brugg

Bei bestem Wetter fand am Montag, den 02. September über den Mittag die Werbeaktion „Hotdog und Popcorn“ statt. Tatkräftige Unterstützung erhielt der Brugger Vorstand von Jesus, auch bekannt als Christoph Erker, sowie von Roger Tschirky. Nebst Werbematerial wurden auch die Gerätschaften gestellt.

Ein echtes Highlight war tatsächlich die Popcorn Maschine – dieses Angebot wurde rege genutzt und nicht nur vom Lokpersonal. Auch die Kolleginnen und Kollegen vom Zugpersonal oder der Wagenreinigung schauten an unserem Stand vorbei.

Ob vor/nach dem Dienst oder in Pausen; die Snacks beseitigten beim Lokpersonal den kleinen Hunger und die Kaffeebar lud zum Verweilen an den Stehtischen ein. Das Werbematerial konnte zugleich eingesetzt werden, wie zum Beispiel der Regenschirm, welcher kurzerhand als Sonnenschutz umgenutzt wurde. Die Besuchenden schätzten das Angebot sehr, so freut sich der Brugger LPV bereits jetzt auf die nächste Werbeaktion.