Newsletter Februar
Unfall Zollikofen – SUST-Bericht Am 12. Januar 2023 veröffentlichte die schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ihren definitiven Untersuchungsbericht zur «Kollision eines Lokzugs mit einem Güterzug» in Zollikofen (BE). Zum Unfall beigetragen haben das Verkehren eines Fahrzeugs mit ausgeschalteter Zugbeeinflussung, jedoch unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit (Vmax 80 km/h). Bereits 2014, anlässlich der Delegiertenversammlung des LPV, reichte die Sektion Ticino einen Antrag ein, wonach sich der LPV zusammen mit dem SEV beim Bundesamt für Verkehr BAV für eine Vmax Reduktion auf 60km/h bei gestörter oder inaktiver Zugbeeinflussung einsetzen soll. Der Antrag wurde damals durch die Delegierten des LPV angenommen und somit der Zentralausschuss LPV mit dessen Umsetzung beauftragt. Das hauptsächliche Argument für die damalige Forderung des LPV zur Senkung der Vmax bei ausgeschalteter oder gestörter Zugbeeinflussung auf 60 km/h war die Tatsache, dass insb. Leermaterial-, Güter- und Dienstzüge im Fahrplansystem zumeist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h trassiert werden. Somit stellt das Verkehren mit ausgeschalteter oder gestörter Zugbeeinflussung unter Vmax 80 km/h, weder für die EVU noch für den Betrieb eine wirkliche Motivation (wenig störender Einfluss auf den Betriebsablauf) für eine rasche Ausserbetriebnahme betroffener Fahrzeuge dar. Mitte 2014 hat der LPV-SEV mit einem entsprechenden Schreiben seine Forderung an des BAV eingereicht. Im September 2014 erhielt der LPV-SEV eine Antwort vom BAV mit dem Vermerk, dass die Forderung in den «Themenspeicher für zukünftige Änderungen in den Fahrdienstvorschriften (FDV)» aufgenommen worden ist. Im November 2014 ersuchte der LPV-SEV bei den SBB um «Unterstützung der Forderung seitens der SBB im Rahmen der Fachdiskussion Sicherheit». Die Unterstützung seitens SBB erhielten wir im Rahmen einer weiteren «Fachdiskussion Sicherheit» im März 2015. Kurz darauf reichte der LPV-SEV seine Forderung erneut beim BAV ein, da festgestellt wurde, dass die Forderung im Rahmen der «Anhörung zu den FDV Änderung auf den 1. Juli 2016» keinen Einzug gehalten, resp. nicht behandelt wurde. Zwischenzeitlich wurden die FDV im Jahre 2020 erneut überarbeitet. Der SEV-LPV hat bis dato auch keine Mitteilung oder Stellungnahme seitens BAV erhalten, weshalb die Forderung in den FDV nicht umgesetzt wurde. Woraufhin der LPV am 5. November 2020 nochmals mit unserer Forderung mit dem BAV Kontakt aufgenommen hatte. Bei den Auswirkungen der untersuchten Kollision ist zudem zu bewerten, dass es sich beim betroffenen Güterzug, auf den der Lokzug aufgeprallt ist, um eine in Längsrichtung sehr Aufprallenergie kompensierende Zusammensetzung handelte. Bei einem voll gebremsten Personenzug, während dem Fahrgastwechsel, hätten die Auswirkungen wohl eine andere Dimension erreicht. Wäre die Forderung des LPV an das BAV vor fast 10 Jahren(!!) bereits erhört und umgesetzt worden, ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das betroffene Fahrzeug im vorliegenden Fall den Unterhaltsstandort in diesem Zustand entweder nicht verlassen hätte, oder zumindest das Schadenmass, aufgrund einer tieferen Ausgangsgeschwindigkeit (60km/h statt 80 km/h), auch durch einen damit zusammenhängenden kürzeren Bremsweg nach Erkennen der Kollisionsgefahr, erheblich vermindert worden wäre. Das nun die SUST in ihrem Untersuchungsbericht das BAV in Form von einer Sicherheitsempfehlung (Nr. 174) zum Handeln auffordert, begrüsst der LPV ausdrücklich. |
Steht die Sicherheit wirklich an erster Stelle? Von der SBB wird die Sicherheit grossgeschrieben und immer an die erste Stelle gesetzt. Doch wie verhält sich dies bei unserer täglichen Arbeit, wie wird sie umgesetzt und gelebt? Hier zwei Beispiele. In Basel werden seit dem Umbau vom GB, Züge über Nacht an Aussenbahnhöfen (Stein-Säckingen, Möhlin etc.) abgestellt. Seit ein paar Wochen wird bei der Erstinbetriebnahme der IBN-Prozess ohne Hauptbremsprobe durchgeführt. Nach der Fahrt nach Basel SBB wird zusammen mit dem Zugpersonal der Zug gebremst. Da diese Arbeiten nicht mehr gemeinsam ausgeführt werden, kann bei einem Zug nicht mehr nachvollzogen werden, ob die Hauptbremsprobe durchgeführt wurde oder nicht. Dass die Sicherheitseinrichtungen geprüft und der Zug auf der Strecke unterwegs war ist kein Hinweis mehr. Im Sopre oder auch im Tip2 kann dies nicht nachvollzogen werden, die Durchführung wird an keiner Stelle dokumentiert. Wo bleibt hier der Sicherheitsgedanke? Des Weiteren werden immer wieder Prozesse und Abläufe angepasst. Am 25. Dezember 2022 erhielten wir eine Anweisung zu einem geänderten Inbetriebnahmeprozess. In dieser Weisung wird auf ein Dokument in der ZFR Info App verwiesen. Leider wurde dieses Dokument nicht angepasst. Es wird noch der alte Vorgang beschrieben, gemäss Weisung also falsch. Auch heute am 10. Februar 2023, beinahe zwei Monate nach der Weisung, ist das Dokument noch immer nicht korrigiert. Diese Handlungen sind sicherheitsrelevant. Die Dokumente dazu müssen korrekt sein. Auch hier stellt sich die Frage, an welcher Stelle für die SBB die Sicherheit steht. Wir möchten achtsam sein, auf Missstände hinweisen, uns gemeinsam stark machen und erreichen, dass die Sicherheit nicht nur in Videobotschaften an erster Stelle beschrieben, sondern gelebt wird. Gemeinsam sind wir sicher – gemeinsam sind wir stark! (Bericht LPV Basel) |
Tour de Suisse SBB Cargo im RBL Der LPV war am 17. Januar 2023 auf Visite im RBL. Es haben sich gute Gespräche ergeben und wir haben viele Inputs sowie Ideen erhalten, welche wir an den diversen Sozialpartnersitzungen miteinbringen und uns für deren Umsetzung stark machen werden. Wir setzen uns unter anderem für fortschrittliche Arbeitsbedingungen und derer Einhaltung ein. Zurzeit wurde das Thema von viel zu viel eingeteilter Arbeitszeit im RBL aufgeworfen. Wir sind dabei, dieses Problem anzugehen und halten euch auf dem Laufendem. Bei einigen konnte ebenfalls eine Unregelmässigkeit bei der Tagespauschale gemäss Spesenreglement bei Instruktionsfahrten festgestellt werden. Falls ihr Instruktionsfahrten gehabt habt, ist eine Kontrolle der Auszahlung der Tagespauschale angebracht. Beim Fehlen dieser kann eine Meldung an Beat Kieliger, Ressortleiter SBB Cargo () gemacht werden. Er gruppiert die Meldungen und den leitet diese den Verantwortlichen weiter. Diese Daten können bis 5 Jahre rückwirkend gemeldet werden. Nächster Termin: 4. April 2023, Lausanne Triage – Wir freuen uns auf dich! |
Online-Café Das nächste Online-Café steht wieder an. Hanny freut sich auf dein Erscheinen und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Schau doch vorbei, auch wenn es nur für die Zeit eines Cafés ist. Donnerstag, 09.03.2023, 09.00 - 10.00h https://us02web.zoom.us/j/84235053178?pwd=WXdlUjU5NnBRZlhBWTV4emtnanNLQT09 |
Vorbereitung periodische Prüfung France – 7. März 2023 Möchtest du auf dem Laufendem bleiben, was die französischen Fahrdienstvorschriften anbelangt? Nichts einfacher als das: Melde dich für den Vorbereitungskurs periodische Prüfung France unter folgendem Link an: |
Aktion LPV Biel Am 21. November 2022 fand in der Cafeteria des Depots Biel eine Veranstaltung statt. Diese wurde erstmals von den Sektionen LPV und ZPV gemeinsam organisiert. Der Gedanke dahinter: Da wir zusammen arbeiten, ist es logisch, dass wir auch zusammen kämpfen. Es ging darum, den Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu suchen (alle Berufe durcheinander) und ins Gespräch über die aktuellen alltäglichen Probleme am Arbeitsplatz zu kommen. Von 4.30 Uhr an haben wir den ganzen Morgen hindurch den Kolleginnen und Kollegen Kaffee und Gipfeli offeriert und laufend offene und interessante Gespräche darüber geführt, was bei der SBB gut läuft und was weniger. Es kamen verschiedene Themen zur Sprache, insbesondere die Wertschätzung der SBB fürs Personal, die Entwicklung der Löhne im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten und auch die Bewältigung der Arbeit im Alltag. Auch Gewerkschaftssekretär René Zürcher war vor Ort, um auf komplexere und juristische Fragen der Kolleginnen und Kollegen einzugehen. Die Aktion war ein Erfolg, und so haben wir selbstverständlich vor, nächstes Jahr wieder gemeinsam Ähnliches zu machen. Sélim Taboubi - Präsident LPV Sektion Biel/Bienne |
Berechnungsbeispiele Lohnaufstieg SBB Ich bin seit 7 Jahren Lokführer. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche? Gemäss alter Berechnung brauchst du 13 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 6,5 Jahre bis zum Maximum. Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht): Minimallohn CHF 70’000.00 Maximallohn CHF 100’000.00 Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00 Aktueller Lohn CHF 80’500.00 Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 80’500.00 Differenz zu Maximallohn CHF 19’500.00 Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (19’500.00 / 6.5 Jahre) Ich bin seit 12 Jahren Lokführerin. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche? Gemäss alter Berechnung brauchst du 8 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 4 Jahre bis zum Maximum. Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht): Minimallohn CHF 70’000.00 Maximallohn CHF 100’000.00 Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00 Aktueller Lohn CHF 88'000.00 Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 88’000.00 Differenz zu Maximallohn CHF 12’000.00 Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (12’000.00 / 4 Jahre) Ich bin seit 15 Jahren Lokführer. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche? Gemäss alter Berechnung brauchst du 5 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 2,5 Jahre bis zum Maximum. Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht): Minimallohn CHF 70’000.00 Maximallohn CHF 100’000.00 Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00 Aktueller Lohn CHF 92’500.00 Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 92’500.00 Differenz zu Maximallohn CHF 7'500.00 Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (7’500.00 / 2,5 Jahre) Ich bin schon im Maximum. Werde ich nun nichts erhalten? Doch du erhältst durch das höhere Anforderungsniveau ca. CHF 300.00 mehr. |