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Arbeitsanweisung P 2'003'174 - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Regionen - Personalbewirtschaftung BP - Lokpersonal Kat B / B 100

Am 29. März 2022 fand ein Austausch zwischen dem SEV, der PeKo ZFR sowie der SBB zur Arbeitsanweisung P 20003174 statt. Aufgrund der Unzufriedenheit des Lokpersonals hat der LPV bei der PeKo einige strittige Punkte in dieser Weisung schriftlich angesprochen. Dabei ging es darum, dass einige bekannte Punkte, welche immer wieder zu Diskussionen zwischen dem LP und der Einteilung führen, angepasst, resp. anders formuliert werden. Nach der Neuauflage dieser Weisung sah der LPV jedoch in keinem dieser Punkte für das LP relevante Anpassungen oder Verbesserungen. An der eingangs erwähnten Sitzung wurden die verschieden Konflikte zwar besprochen, seitens SBB wurde dem LPV jedoch dabei mitgeteilt, nicht von den mit der PeKo vereinbarten Verständigungsfristen und -modalitäten abweichen zu wollen.

Erstaunt hat insbesondere die Aussage des Vizepräsidenten der PeKo ZFR, dass die Jahreseinteilung de fakto aufgehoben sei. Die SBB hat jedoch seine Aussage klar zurückgewiesen. Regelrecht schockiert waren wir über die Aussage des Vizepräsidenten der PeKo ZFR, wonach er infrage stellte, ob die PeKo verpflichtet sei, Anfragen der Gewerkschaften beantworten zu müssen. Zusammenarbeit auf Stufe Personalvertretung stellt sich der LPV klar anders vor.

Bestätigt jedoch wurde seitens SBB das Anrecht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit gemäss GAV SBB Art.61, Abs.3. 

Bei Schwierigkeiten oder Problemen bei der Umsetzung dieser Arbeitsanweisung steht euch der LPV/SEV unterstützend zur Seite.

Vorbereitungskurs periodische Prüfung

Anfangs Jahr hat der LPV in Zusammenarbeit mit HR-Bildung der SBB einen neuen Vorbereitungskurs zur Verfügung gestellt. Wir erhielten viel Feedback unserer Mitglieder und danken für diese wertvollen Rückmeldungen. Wir werden in den nächsten Tagen die Produktinhaber treffen und diese Rückmeldungen mit ihnen besprechen und den Kurs anpassen, damit du von einer bestmöglichen Weiterbildung profitieren kannst.

Train Driver Directive – Richtlinie über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern

In diesem Jahr wird die TDD (Train Driver Directive) überarbeitet. Hanny Weissmüller, Zentralpräsidentin sowie Marcel Maurer, Zentralsekretär, sind Teil des europäischen Ausschusses. Der Ausschuss hat zu diesem Thema ein Positionspapier erarbeitet, worin unter anderem folgende Themen angesprochen werden:

  1. Grundvoraussetzungen für die Ausbildung
  2. Änderungen in der Struktur des europaweit anerkannten Führerscheins und des spezifische Zusatzzertifikats
  3. Zertifikate der Kategorie a und b
  4. Änderungen bei ärztlichen/psychologischen Untersuchungen
  5. Sprachniveau
  6. Effiziente Kompetenzkontrolle
  7. Klare Regelung für Weiterbildungskosten
  8. Entsenderrichtlinie und grenzüberschreitende Vergütung
  9. Kontrollen und Sanktionen

Es ist sehr wichtig, dass wir den speziellen Standpunkt der Schweiz z.B. in Sachen Sprachniveau, periodische Prüfung etc., aktiv miteinbringen und durchsetzen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass auch die EVU’s ihre eigenen Belange verfolgen und oft nicht mit den gewerkschaftlichen Interessen vereinbar sind.

Das Positionspapier ist unter folgendem Link verfügbar (nur in Englisch): https://www.etf-europe.org/wp-content/uploads/2021/12/ETF-TDD.pdf

Wusstest du, dass…

sich die Lokomotivführer des ehemaligen Kreis 1 (Westschweiz und Bern) seit den 50iger Jahren und später dann noch zusätzlich der BLS sowie Tochtergesellschaften der SBB, unabhängig von ihrer Firma durch einen Fürsorgefonds unterstützen?

Dank ihnen kannst Du mit einem minimalen Beitrag beim « Fürsorgefonds der Lokomotivführer SBB/BLS » beitreten und hast Anrecht auf eine Tagesentschädigung im Falle von Krankheit oder Unfall.

Leistungen

Tagesentschädigung:

  • CHF 10.00 pro Tag
  • ab einer Abwesenheit über 10 Tage, berechnet jedoch ab dem 1. Tag

Einmalige Sterbeentschädigung:

  • CHF 1’500.00

Mitgliederbeitrag:

  • CHF 10.00 pro Monat, d.h. Total CHF 120.00 im Jahr. Bei SBB-Personal wird er direkt vom Lohn abgezogen.
Weitere Informationen unter dem Link: https://fonds-locs.ch