LPV-News

Tipps für die Ferienzeit

Demnächst beginnen die Sommerferien. Durch die Lockerungen ist es wieder eher möglich zu Reisen, speziell auch in der Schweiz. In diesem Zusammenhang möchten wir dich wieder mal auf diverse Angebote aufmerksam machen, bei denen SEV Mitglieder von Vergünstigungen profitieren:

  • Parkhotel Brenscino, Brissago CH > 20% Rabatt
  • VPOD Hotel «I Grappoli», Sessa CH > 20% Rabatt
  • Ferien- und Skihausgenossenschaft FSG > SEV Mitglieder 10%, FSG Mitglieder 20%, Standorte in Bettmeralp, Grindelwald und Samedan
  • Last but not least: Der Schweizerischer Eisenbahner Reiseverein (SERV), servrail.ch bietet auch immer wieder sehr interessante Fernreisen zu fairen Preisen an.

Alle Infos zu diesen Angeboten findest du, wenn du dich unter www.sev-online.ch einloggst, unter dem Reiter «Deine Vorteile» > Ferien.

Gute Nachrichten für Teilzeit-Lokführer*innen bei SBB P

Die Arbeitsanweisung Teilzeitarbeit (P20048686) regelt unter anderem auch die Kürzung der Freitage bei bezahltem oder unbezahltem Urlaub. Der SEV hat entdeckt, dass die Berechnungsformel falsch ist, dies zu Ungunsten der Teilzeit-Lokführer*innen. Dies wird nun korrigiert.

Aufgrund einer Anfrage beim SEV bezüglich Kürzung der Freitage bei unbezahltem Urlaub, mit dem der betroffene Kollege nicht einverstanden war, hat sich ein Gewerkschaftssekretär dem Problem angenommen und kam ebenfalls ins Grübeln: Seine Berechnungen mit der angegebenen Kürzungsformel hatten nämlich deutlich weniger Kürzungen zur Folge. Der Sekretär hat deshalb die SBB kontaktiert und ihr seine Berechnungen vorgelegt mit der Anfrage, wie denn die SBB rechnet. Nun ist die Antwort da: die SBB bestätigt, dass mit der heute gültigen Kürzungsformel zu viele Kalendertage für die Kürzung berücksichtigt werden. Fakt ist, dass die lineare Kürzung der TZT im Verhältnis der Arbeitstage und nicht Kalendertage berechnet werden muss, was bisher nicht der Fall war. Dies wird nun korrigiert und die Instruktion entsprechend angepasst.

Der Teufel liegt öfters im Detail und es lohnt sich, nachzufragen und prüfen zu lassen, wenn man etwas nicht versteht. Die Hartnäckigkeit des betroffenen Kollegen und dieselbe Hartnäckigkeit des Gewerkschaftssekretärs haben Früchte getragen, die nun allen Teilzeit-Lokführer*innen zugutekommen.

Ein Grund mehr, dass es gut ist, dass es den SEV gibt

FAQ – Lohnaufstieg in 10 Jahren bei SBB P

Ab wann ist die Lohnerhöhung spürbar?
Die Vereinbarung tritt per 01.06.2022 in Kraft. Die Löhne werden erstmals per Mai 2023 angepasst.

Wer ist von diesen Neuerungen betroffen?
·      Triebfahrzeugführer*innen B100 - Division Personenverkehr
·      Lokführer*innen Kat. B - Division Personenverkehr
·      ABL - Division Personenverkehr
·      CLP - Division Personenverkehr
·      PEX - Division Personenverkehr und Infrastruktur
·      Ausbildungslokführer*innen
·      Mediengestalter*in Simulator

Welcher Lohn wird angerechnet?
Es wird der aktuelle Lohn in das neue Lohnsystem überführt. Dieser Lohn sollte deine Erfahrungsjahre und Dienstjahre widerspiegeln.

Gibt es eine Änderung bei den Anforderungsniveaus?
Ja, die Anforderungsniveaus der Lokführer-Lohnskala werden folgendermassen überführt:
E => F / B100
F => keine Überführung, keine Funktionen
G => H / LF Kat. B
H => I / ABL, Ausbildungslokführer*innen, Mediengestalter*in Simulator
I => J / CLP, PEX P und Infra

Verliere ich nun durch diese Änderungen Priora?
Nein, für folgende Funktionen bleibt Priora bestehen:

  • Triebfahrzeugführer*innen B100
  • Lokführer*innen Kat. B
  • ABL
  • PEX - Division Personenverkehr und Infrastruktur
  • Ausbildungslokführer*innen

In welcher Zeit erreiche ich den Maximallohn?
Die beschleunigte Lohnentwicklung sollte in 10 Jahren erfolgen.

Wieviel Prozent beträgt mein gesicherter Lohnaufstieg?
Triebfahrzeugführer B100 und Lokführende Kategorie B haben ein gesicherter Lohnaufstieg von 100%. Jedoch kann dieser gesicherter Lohnaufstieg ausgesetzt oder reduziert werden, wenn die Leistung oder das Verhalten in einem Missverhältnis zu den Erwartungen stehen.

Wie geht die Berechnung für den neuen Lohnaufstieg?
Es wird mit einem verdoppelten Aufstieg gerechnet. Brauche ich heute noch 10 Jahre bis zum Maximallohn, so sollte ich mit dem schnelleren Aufstieg nur noch 5 Jahre brauchen.

Ich bin seit 7 Jahren Lokführer. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche?
Gemäss alter Berechnung brauchst du 13 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 6,5 Jahre bis zum Maximum.

Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht):
Minimallohn CHF 70’000.00
Maximallohn CHF 100’000.00
Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00
Aktueller Lohn CHF 80’500.00

Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 80’500.00
Differenz zu Maximallohn CHF 19’500.00
Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (19’500.00 / 6.5 Jahre)

Ich bin seit 12 Jahren Lokführerin. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche?
Gemäss alter Berechnung brauchst du 8 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 4 Jahre bis zum Maximum.

Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht):
Minimallohn CHF 70’000.00
Maximallohn CHF 100’000.00
Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00
Aktueller Lohn CHF 88'000.00

Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 88’000.00
Differenz zu Maximallohn CHF 12’000.00
Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (12’000.00 / 4 Jahre)

Ich bin seit 15 Jahren Lokführer. Wie hoch wird mein jährlicher Lohnaufstieg sein und wie lange dauert es, bis ich das Maximum erreiche?
Gemäss alter Berechnung brauchst du 5 Jahre bis zum Maximum. Nach neuer Berechnung sollte deine Aufstiegszeit halbiert werden, somit dauert es nur noch 2,5 Jahre bis zum Maximum.

Berechnungsgrundlagen (Zahlen zur Kalkulation vereinfacht):
Minimallohn CHF 70’000.00
Maximallohn CHF 100’000.00
Jährlicher Aufstieg in 20 Jahren CHF 1’500.00
Aktueller Lohn CHF 92’500.00

Überführung in neue Lohnskala mit aktuellem Lohn CHF 92’500.00
Differenz zu Maximallohn CHF 7'500.00
Jährlicher Aufstieg CHF 3'000.00 (7’500.00 / 2,5 Jahre)

Ich bin schon im Maximum. Werde ich nun nichts erhalten?
Doch du erhältst durch das höhere Anforderungsniveau ca. CHF 300.00 mehr.

Wie weiss ich wo ich genau stehe und welche Erfahrungs-/Dienstjahre werden mir angerechnet?
Du solltest im nächsten Jahr von deinem CLP eine Übersicht erhalten worin ersichtlich ist, wo genau du stehst und wie viele Jahre dir angerechnet wurden. Aufgrund dessen kannst du dann die Kalkulation vornehmen wie viele Jahre und welcher Betrag dir noch bis zum Maximum verbleiben. Der LPV hilft dir gerne bei der Berechnung

«Klimawettbewerb»

Der LPV macht seinen eigenen Klimawettbewerb. Mach mit und gewinne einen von fünf Reka-Gutscheinen im Wert von CHF 20.00! Melde uns zwischen 1.7.21 und 31.8.21 folgendes:

  • Temperatur im Führerstand
  • Fahrzeugkategorie
  • Ort und Zeit

Sende diese Angaben an die E-Mail-Adresse: . Die Auswertung und Verlosung finden Ende September statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.