Selbstabfahrt bei InterRegio Zügen
Die SBB führt zurzeit auf der IR Linie 13 Chur - St. Gallen - Zürich einen Pilotversuch durch, bei der die Selbstabfahrt ähnlich den S- Bahnen erprobt werden soll.
Auslöser dieses Versuches ist eine schwierige Anschlusssituation in Sargans. Mit der Selbstabfahrt soll getestet werden, ob durch die Selbstabfahrt beim Abfahrprozess Zeit gewonnen und dadurch die Situation in Sargans verbessert werden kann.
Für das Personal Kundenbegleitung bedeutet dies, dass es nicht mehr im Abfahr- und Türschliessprozess integriert ist, obwohl es an den Haltebahnhöfen sowohl Präsenz markieren als auch Hilfestellung für Passagiere leisten soll.
Pilotversuche bei der SBB ziehen häufig auch eine definitive Einführung des Erprobten nach sich. Dies haben auch Erfahrungen aus den letzten Jahren deutlich gezeigt. Ein erfolgreicher Ausgang des Pilotversuches würde somit bedeuten, dass der neue Prozess für den Fernverkehr in der ganzen Schweiz eingeführt würde.
Der LPV hat sich immer für begleitete Züge stark gemacht, weil das Vieraugenprinzip für den Bahnbetrieb und die Kunden mehr Sicherheit garantiert. Für das Lokpersonal und die Kundenbegleiterinnen und -Begleiter hat die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals beim Abfahrtsprozess höchste Priorität. Eine Zugsabfahrt mittels Erteilung einer Abfahrterlaubnis stellt diese Sicherheit auch bei unübersichtlichen Bahnhofanlagen und schlechter Sicht sicher. Zudem ist es fahrlässig, die Selbstabfahrt im Fernverkehr zu erproben, wenn die Funktionalität des Türschliessmechanismus, gemäss den vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus dem tragischen Unfall in Baden, noch sehr unstabil ist. Der zunehmende Veloverlad verschärft das Problem exponentiell.
Das Lokpersonal hat sich inzwischen an den kondukteurlosen Regional- und S-Bahn-Betrieb (klB) und an die klar an eine Zugnummer gebundene Begleitung mit erteilter Abfahrerlaubnis gewöhnt. Wir wollen aber nicht aufgrund der Art des Rollmaterials, der Strecke oder einer Kombination davon, selber eine weitere Betriebsart ermitteln und dieser entsprechend verkehren müssen.
Kurzfristige Änderungen im Rollmaterialeinsatz sind an der Tagesordnung und erleichtern das Vorhaben nicht.
Der LPV/SEV fordert daher, das Vorhaben einzustellen und lehnt die Einführung der Selbstabfahrt im Fernverkehr kategorisch ab.